Urnengemeinschaftsanlagen mit historischem Grabmal
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Belegung
In Urnengemeinschaftsanlagen wird eine Urne je Grabstelle beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen können innerhalb einer Urnengemeinschaftsanlage keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Die Rechte an Grabstellen in Urnengemeinschaftsanlagen enden nach Ablauf von 20 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der letzten Urnenbeisetzung.
Eine Verlängerung der Nutzungsrechte nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht möglich.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Bereits zu Lebzeiten können eine oder mehrere Grabstellen in einer Urnengemeinschaftsanlage gegen Gebühr reserviert werden.
Aufstellung von Grabmalen
Ein individuelles, erhaltenswertes Grabmal ziert den Begräbnisplatz einer Urnengemeinschaftsanlage mit historischem Grabmal; es wird von der Friedhofsverwaltung gestellt.
Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr. Die Kosten für Inschrift und Stein sind in den Graberwerbsgebühren enthalten.
Hinweise zur Grabpflege
Die Dauergrünpflege der Urnengemeinschaftsanlage ist in den Graberwerbsgebühren enthalten; sie wird von der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzung ausgeführt.
Die Bepflanzung der Anlagen bietet attraktive Blühaspekte, besondere Blattformen oder -farben und greift einzelne Elemente der historischen Grabmale auf.
Die Angehörigen sind nicht zur Grabpflege verpflichtet. Für individuellen Blumenschmuck aller Art sind gemeinschaftliche Ablageflächen eingerichtet.
Um einen würdiges Erscheinungsbild der Anlagen zu bewahren, räumt die Friedhofsverwaltung abgängigen Grabschmuck aller Art regelmäßig ab.
Bestattungsgebühren
Erwerb einer Stelle in einer Urnengemeinschaftsanlage 1.550,00 €
Fertigung der Urnengruft inklusive Beisetzung 100,00 €
Verwaltungsgebühren 32,90 €