Urnengrabstätten auf der Obstwiese
Belegung Datenblatt zum Ausdrucken
In diesen besonderen Urnenrasengrabstätten kann eine Urne am Fuße eines Obstgehölzes beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen können zwischen zwei aktuell zu belegenden Obstbäumen in Abt. 17 wählen. Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen.
Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer entfernt die Friedhofsverwaltung die Bronzetafeln vom Gemeinschaftsgrabmal (Findling).
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Die extensive Pflege der Urnengrabstätten auf der Obstwiese ist in den Graberwerbsgebühren enthalten und wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht.
Für individuellen Blumenschmuck aller Art sind gemeinschaftliche Ablageflächen vor dem Gemeinschaftsgrabmal (Findling) eingerichtet.
Aufstellung von Grabmalen
Ein Gemeinschaftsgrabmal (Findling) kennzeichnet den Begräbnisplatz vor jedem Obstgehölz; es wird von der Friedhofsverwaltung gestellt.
Die Friedhofsverwaltung bestellt eine Bronzetafel nach vorgegebenem Muster. Sie trägt den Ruf- und Familienname sowie Geburts- und Sterbejahr.
Individuell gestaltete Grabzeichen oder Grabinschriften (wie Titel, Kosenamen, Berufsbezeichnungen, etc.) sind nicht möglich.
Bestattungsgebühren
Erwerb einer Urnenstelle auf der Obstwiese (inkl. Namenstafel) 1.190,00 €
Fertigung der Urnengruft inklusive Beisetzung 100,00 €
Verwaltungsgebühren 32,90 €