Urnenrasengrabstätten mit Namensplatte um Bäume
![]() |
![]() |
![]() |
Belegung
In diesen besonderen Urnenrasengrabstätten können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen suchen gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eine Urnenrasengrabstätten mit Namensplatte um Bäume auf dem Friedhof aus. Derzeit erfolgt die Belegung in Abt. 44.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden mit Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 Jahre verliehen. Das Nutzungsrecht an einer Urnenrasengrabstätte muss gebührenpflichtig verlängert werden, wenn die Ruhefrist einer weiteren Urnenbeisetzung dies erfordert.
Nach Ablauf der Nutzungsrechte räumt die Friedhofsverwaltung die Grabstätten ab. Mit der Grabmalgenehmigung wird die spätere Entfernung des Grabmals berechnet.
Eine freiwillige Verlängerung um volle Jahre kann bis zu drei Jahre vor Ablauf der Nutzungsrechte beantragt werden.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist möglich. Das Nutzungsrecht beginnt mit Zahlung der Graberwerbsgebühren.
Hinweise zur Grabpflege
Die Pflege der die Urnenrasengrabstätten umgebenden Rasenflächen ist in den Graberwerbsgebühren enthalten und wird von der Friedhofsverwaltung für die Nutzungsdauer erbracht.
Aufstellung von Grabmalen
Es sind bodenbündige Namensplatten mit vertiefter Inschrift vorgeschrieben. In der Graberwerbsgebühr sind Namensplatte und Inschrift jedoch nicht enthalten.
Die Genehmigung wird vom Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Für Grabmalgenehmigung und Abräumung der Grabmale nach Ablauf der Nutzungsrechte werden Gebühren erhoben. Diese sind im Voraus zu entrichten.
Das Format beträgt einheitlich 70 cm Breite, 50 cm Höhe, mind. 6 cm Stärke.
Aufgeschraubte Vasen und Grablichter, Steine in Buchform sowie aufgesetzte Buchstaben sind nicht gestattet. Denn diese Bestandteile können beim Rasenmähen in die Mähwerke gelangen, herausgeschleudert werden und dann erhebliche Personen- und Sachschäden hervorrufen.
Bestattungsgebühren
Erwerb einer Urnenrasengrabstätte mit Namensplatte um Baum 1.190,00 €
Fertigung der Urnengruft inklusive Beisetzung 100,00 €
Verwaltungsgebühren 32,90 €