Urnengemeinschaftsanlage im Memoriam-Garten
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Belegung
In der Urnengemeinschaftsanlage im Memoriam-Garten wird eine Urne je Grabstelle beigesetzt. Die Ruhefrist beträgt einheitlich für jede Urne 20 Jahre.
Wahl der Lage einer Grabstätte
Die Angehörigen können keine der Lage nach bestimmte Grabstelle auswählen.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte werden nach Maßgabe der Vereinbarung mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verliehen.
Vorerwerb zu Lebzeiten
Bereits zu Lebzeiten kann eine Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage im Memoriam-Garten gegen Gebühr reserviert werden.
Aufstellung von Grabmalen
Ein Gemeinschaftsgrabmal (3 Stelen mit Kreuz) kennzeichnen diese Urnengemeinschaftsanlage.
Die Inschrift für den Verstorbenen besteht aus Ruf- und Familienname sowie Geburts- und
Sterbejahr. Die Kosten für Inschrift und Stein sind in den Graberwerbsgebühren enthalten.
Hinweise zur Grabpflege
Die Grabpflege der Urnengemeinschaftsanlage im Memoriam-Garten erfolgt nach Maßgabe der Vereinbarung mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; sie wird von der Friedhofsgärtnerei Gressl für die Dauer der Nutzung ausgeführt.