Suche

Nachricht

14.03.2024 Kategorie: Friedhof, Propstei

Information zum Umgang mit abgesackten Grabstätten

auf allen Friedhofsstandorten in Trägerschaft der Ev.-luth. Propstei Braunschweig

Durch den Starkregen in den vergangenen Monaten hat es auf allen Friedhofsstandorten in Trägerschaft der Ev.-luth. Propstei Braunschweig mehr oder weniger stark ausgeprägte Senkschäden an einer großen Zahl an Grabstätten gegeben.

Für die Beseitigung von Senkschäden an Wahlgrabstätten sind gemäß den Bestimmungen des § 32 der Friedhofsordnung der Ev.-luth. Propstei Braunschweig die Nutzungs­berechtigten zuständig. Auch für entsprechenden Füllboden müssen die Nutzungsberechtigten selbst sorgen.

Lediglich bei pflege freien Grabstätten wie Rasengrabstätten und Erd-Gemeinschaftsanlagen beseitigt die Friedhofsverwaltung eingetretene Senkschäden.

Der Boden ist aber weiterhin aufgeweicht und nicht standsicher. Daher ist ein Befahren der Rasenwege und -flächen mit Fahrzeugen derzeit nicht möglich.

Aktuell steht aufgrund der Feuchtigkeit zudem kein gesiebter Mutterboden zum Verfüllen zur Verfügung.

Wir sind bemüht, unseren Verpflichtungen zeitnah nachzukommen. Die Beseitigung aller Schäden wird auch bei günstigen Witterungsbedingungen aufgrund der großen Zahl an Grabstätten längere Zeit beanspruchen.

Deswegen bitten wir Sie herzlich um Verständnis und Geduld.

Senkschäden an einer großen Zahl an Grabstätten durch Starkregen.

Beitrag von Dipl.-Ing. Guido Haas (Sachgebietsleiter der Friedhofsverwaltung)