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Eintritt in die Kirche

„Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“, sagte Jesus

Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, benötigen Sie nichts weiter als ein wenig Ihrer Zeit für einen Termin zu einem Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer Ihrer Gemeinde (hier finden Sie, zu welcher Gemeinde Sie gehören). Dieses Gespräch ist keine Glaubensprüfung und Sie müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass Sie einmal aus der Kirche ausgetreten sind.

Was muss ich mitbringen?
Den Personalausweis, Ihre Taufbescheinigung und (wenn vorhanden) einen Beleg des Kirchenaustritts.

Bin ich dann sofort wieder in der Kirche?
Ja. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Kircheneintritt. Sie sind dann Mitglied einer Ortsgemeinde und gehören damit zur Evangelischen Kirche.

Was hat es mit der Kirchensteuer auf sich?
Kirchensteuer zahlen Sie ab dem Monat nach Ihrem Kircheneintritt. Neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer kommen dann der kirchlichen Arbeit zugute. Die Summe wird bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt.

Ich möchte, dass meine Gemeinde mich kennenlernt.
Wenn Sie das wünschen – und nur dann – kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden. Ihre Gemeinde freut sich auf Sie!

Was ändert sich für mich, wenn ich Mitglied der Kirche bin?
Ab dem Moment Ihres Eintritts stehen Ihnen die Türen offen,
•    eine Patenschaft zu übernehmen
•    Kinder taufen zu lassen
•    kirchlich zu heiraten
•    im Glauben Halt zu finden
•    sich ehrenamtlich zu engagieren
•    Ihre Gemeinde zu unterstützen
•    Zu einer weltweiten Gemeinschaft zu gehören

Und wenn ich nicht getauft bin?
Dann wird die Pastorin/der Pastor Sie dazu einladen, sich taufen zu lassen. Denn die Taufe ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Kirche. Die Pastorin/der Pastor bereitet Sie auf die Taufe intensiv vor.

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen zurück!