Schulpfarrämter
Das Schulpfarramt stellt eine besondere Ausprägung eines allgemein kirchlichen Dienstes für Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Landeskirche dar. In Niedersachsen sind Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer einer staatlichen Religionslehrkraft gleichgestellt und erteilen evangelischen Religionsunterricht. Sie nehmen teil an Konferenzen und anderen Schulveranstaltungen und verantworten alle Aufgaben einer Fachlehrkraft inklusive der Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen sowie der Schulleitung. Außerdem tragen sie ihre seelsorgerliche Kompetenz in den schulischen Kontext ein, bieten ein offenes Ohr für Sorgen und begleiten auf Anfrage in schwierigen Lebenslagen.