Propsteisynode
Synode ist die kirchliche Bezeichnung für eine „Versammlung“ und leitet sich ab aus dem griechischen Wort synodus: syn – zusammen und hodos – Weg
Die Mitglieder einer Synode nennen sich Synodale. Als Mitglieder einer Propsteisynode können Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher einer Kirchengemeinde gewählt werden. Dazu können noch weitere Kirchenmitglieder vom Propsteivorstand berufen werden. Die Amtszeit der Propsteisynode beträgt 6 Jahre.
Die erste konstituierende Sitzung der derzeitigen Synode mit 44 Synodalinnen und Synodalen fand am 25.03.2025 im Franziskussaal des Theologischen Zentrums im Alten Zeughof Braunschweig statt.
Dort wurde in geheimer Wahl Susanne Kelpen mit 43 von 43 abgegebenen gültigen Stimmen zur Vorsitzenden gewählt. Frau Kelpen stammt aus der Kirchengemeinde Weststadt.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden der Propsteisynode wurde in geheimer Wahl mit 43 von 43 abgegebenen gültigen Stimmen Hans-Thomas Damm gewählt. Herr Damm stammt aus der Kirchengemeinde St. Markus Südstadt.
Die von 22 Gemeinden beschickte Versammlung besteht mit Stellvertretenderinnen und Stellvertretern aus insgesamt 43 Frauen und 43 Männern.
Die Propsteisynode hat unter anderem die Aufgabe, bei einem Wechsel im Propstamt eine neue Pröpstin bzw. einen neuen Propst zu wählen, einen Propsteivorstand zu bilden und den Haushalt zu beschließen. Außerdem berät sie bei Angelegenheiten, die das kirchliche Leben in der Propstei Braunschweig betreffen.
6 Ausschüsse arbeiten der Propsteisynode zu. Diese sind:
- Propstei Bauausschuss
- Propstei Diakonieausschuss
- Propstei Finanzausschuss
- Propstei Friedhofsausschuss
- Propstei Jugendausschuss
- Propstei Gemeinde- und Strukturausschuss.