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10.10.2022 Kategorie: Propstei

Oliver Torben Maennich

Schulpfarrer am Wilhelm-Gymnasium Braunschweig

Zugegeben, vor siebzehn Jahren hätte ich mir das noch nicht vorstellen können, damals, als ich meinen Schulabschluss gemacht hatte. Nun ist es allerdings doch so gekommen: Heute gehe ich wieder regelmäßig zur Schule, denn seit Anfang September arbeite ich als Schulpfarrer am Wilhelm-Gymnasium in der Leonhardtstraße.
Was ein Schulpfarrer so macht? Das Offensichtlichste ist – unterrichten: In den Klassenstufen 9 bis 13 unterrichte ich evangelische Religion. Außerdem werde ich mit Schüler*innen und Kolleg*innen Gottesdienste gestalten, zur Begrüßung der neuen fünften Klassen etwa, zum Schuljahresende (Abitur) oder auch zu Weihnachten. Und nicht zuletzt gehört es zu meinen Aufgaben, die Menschen am Wilhelm-Gymnasium bei Bedarf seelsorglich zu begleiten. Es hat sich ja beispielsweise gezeigt, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Eingriffe in unsere Lebenswelten insbesondere Kindern und Jugendlichen zu schaffen gemacht haben und weiter zu schaffen machen. Wenn sie also Sorgen und Probleme haben und jemanden für ein vertrauliches Gespräch suchen – dann können sie sich unter anderem auch an mich als ihren Schulpfarrer wenden.


Wie wird man Schulpfarrer*in? Religionspädagogische Veranstaltungen, Praxisphasen und Prüfungen gehören bereits verpflichtend zum Theologiestudium bzw. zum Vikariat dazu. Um sich weiter zu spezialisieren, braucht es zunächst vor allem schlicht Lust und Interesse an diesem Arbeitsbereich. Neben diesen persönlichen gibt es noch eine Reihe formeller Voraussetzungen. Fortbildungskurse am Religionspädagogischen Institut in Loccum sind zu besuchen, in der Schule ist zu hospitieren und eine Probeunterrichtsstunde ist zu geben, die begutachtet wird. Zudem bedarf es, das liegt auf der Hand, einer Schule, die einen Schulpfarrer oder eine Schulpfarrerin haben möchte. Dem Einsatz als Schulpfarrer*in müssen jedoch zuvor die niedersächsische Landesverwaltung (Landesschulbehörde) und die Braunschweigische Landeskirche (Kirchenregierung) zustimmen. Ist das geschehen, wird ein sogenannter Gestellungsvertrag zwischen beiden geschlossen; durch diesen wird die Schulpfarrerin bzw. der Schulpfarrer sozusagen von der Landeskirche dem Land ausgeliehen. Das alles nimmt, wie man sich vorstellen kann, einige Zeit in Anspruch. In meinem Fall aber waren alle nötigen Schritte doch noch rechtzeitig durchlaufen. So war ich sehr froh, mit Anfang des neuen Schuljahres meine Arbeit am Wilhelm-Gymnasium aufnehmen zu können.

Übrigens werde ich neben meinem Einsatz in der Schule weiterhin – wenngleich in deutlich verringertem Umfang – Gemeindepfarrer in der Kirchengemeinde St. Pauli-Matthäus (Östliches Ringgebiet) bleiben. Hier sind meine Schwerpunkte die Konfirmanden- und die Jugendarbeit.


Mögen auch seit meinem Dienstbeginn am Wilhelm-Gymnasium erst einige Wochen vergangen sein, kann ich, denke ich, gleichwohl jetzt schon sagen: Jungen Menschen die komplexen Phänomene näherzubringen, die wir „Religion(en)“ oder „Glaube“ nennen, und mit ihnen gemeinsam immer wieder neu zu verstehen versuchen, was diese Menschen bedeuten können – das ist (sei es in der Gemeinde, sei es in der Schule) auch für mich eine anregende und durchaus beglückende Erfahrung. Die Entscheidung, wieder zur Schule zu gehen, sie war offenbar die richtige.

Foto: pixabay